DSGVO

Artikel

11. Kapitel: Schlussbestimmungen

Art. 94 Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG
  1. Die Richtlinie 95/46/EG wird mit Wirkung vom 25. Mai 2018 aufgehoben.

  2. Verweise auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Verweise auf die vorliegende Verordnung. Verweise auf die durch Artikel 29 der Richtlinie 95/46/EG eingesetzte Gruppe für den Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gelten als Verweise auf den kraft dieser Verordnung errichteten Europäischen Datenschutzausschuss.

Kontakt

Schildere uns Deinen Fall. Unsere Datenschutzexpert*innen beraten Dich gerne!

Christian Mitscherlich, MLaw, Rechtsanwalt, Partner