Personendaten sind nach dem DSG alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen. Weil sie sehr viel über die jeweilige Person verraten können, bedürfen sie eines besonderen Schutzes. Die schweizerische Bundesverfassung schreibt vor, dass Personendaten vor Missbrauch geschützt werden müssen. Dies ist ein sogenanntes Grundrecht. Welche Daten als Personendaten gelten und welche besonders schützenswert sind, erklären wir Dir in dieser Rubrik.
Andreas Schäfer, Dipl.-Jur., Senior Associate