Im Expertenmodus stellen wir Dir vertiefte Informationen und zusätzliche Verknüpfungen des Datenschutz-Knowhows bereit.
1. Kapitel
Allgemeine Bestimmungen
2. Kapitel
Pflichten des Verantwortlichen
3. Kapitel
Rechte der betroffenen Person
4. Kapitel
Besondere Bestimmungen zur Datenbearbeitung durch private Personen
5. Kapitel
Besondere Bestimmungen zur Datenbearbeitung durch Bundesorgane
6. Kapitel
Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter
7. Kapitel
Schlussbestimmungen
Anhänge
Artikel
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Das zuständige Bundesorgan unterbreitet dem EDÖB den Entwurf des Evaluationsberichts an den Bundesrat zur Stellungnahme.
Es unterbreitet dem Bundesrat den Evaluationsbericht mit der Stellungnahme des EDÖB.
Diese Bestimmung übernimmt Artikel 27a VDSG.
Nach Artikel 34 Art. unterbreitet das zuständige Bundesorgan dem EDÖB den Entwurf des Evaluationsberichts zur Stellungnahme. Wenn es dies für notwendig erachtet, passt das zuständige Bundesorgan den Evaluationsbericht an.
Erläuternder Bericht
Hier kannst du die DSV herunterladen.
PDF 1.03 MB
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