Die neue Datenschutzverordnung geht in die Vernehmlassung
23.06.2021
Heute hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur revidierten Datenschutzverordnung eröffnet. Sie läuft bis am 14. Oktober 2021. Der Bundesrat plant, die revidierte Datenschutzverordnung zusammen mit dem Datenschutzgesetz in der zweiten Hälfte des Jahres 2022 in Kraft treten zu lassen.
Das revidierte Datenschutzgesetz der Schweiz wird mit der Verordnung zum Datenschutzgesetz (VDSG) näher konkretisiert. Die wichtigsten Überarbeitungen der VDSG sind:
Die Datensicherheit:
Verfolgung eines risikobasierten Ansatzes ohne starre Regelungen;
Ausbau der Protokollierungspflicht bei risikohaften Bearbeitungen.
Bekanntgabe von Personendaten ins Ausland:
Zur Sicherstellung des einheitlichen Datenschutzraums (mit der EU) enthält die neue VDSG eine Liste mit Staaten, deren Datenschutzniveau als angemessen gelten (nebst EU-Staaten sind dies bspw. Neuseeland, Kanada oder Uruguay);
Erlaubte Bekanntgabe bei Vorliegen von Zertifizierungen oder eines Verhaltenskodexes.
Datenschutzberater/-innen der Bundesorgane:
Neu soll jedes Bundesorgan einen Datenschutzberater bzw. eine Beraterin bezeichnen, eine gemeinsame Benennung einer Person für mehrere kleinere Bundesorgane ist möglich.
Voraussetzungen zur Ausnahme von der Pflicht zur Führung eines Bearbeitungsverzeichnisses für Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitende:
Um KMU administrativ zu entlasten, müssen sie nur dann ein Bearbeitungsverzeichnis führen, wenn sie besonders risikoreiche Bearbeitungen vornehmen (bspw. umfangreiche Bearbeitung von Gesundheitsdaten).
Weiter legt die revidierte Verordnung Folgendes fest:
Die Modalitäten der Informationspflichten;
Benachteiligungsverbot bei der Überprüfung von automatisierten Einzelentscheidungen;
Form und Aufbewahrung der Datenschutz-Folgenabschätzung;
Modalitäten der Meldung von Datenschutzverletzungen.
Weitgehend gleich bleiben die Regelungen über das Auskunftsgesuch.
Einen Vergleich der bisherigen und neuen Regelungen findest Du hier: