Die Tätigkeiten von US-basierten Tech-Unternehmen stehen heute zunehmend im Fokus der europäischen Datenschutz-Aufsichtsbehörden. Dies ist nicht zuletzt dem Urteil Schrems II des EUGH geschuldet. Aufgrund der damit einhergehenden Ungültigkeit des Privacy-Shields bewegen sich viele Datenübermittlungen von der EU in die USA heute in einer Grauzone.
Untersuchung gegen Facebook Inc.
Die irische Datenschutzkommission hat im Herbst 2020 eine datenschutzrechtliche Untersuchung gegen Facebook Inc. eingeleitet. Der europäische Hauptsitz der Facebook Inc. liegt in Irland. Somit ist die irische Datenschutzkommission befugt, datenschutzrechtliche Verstösse der Facebook Inc. zu untersuchen.
Ziel der Untersuchung war es, die Zulässigkeit der Standardvertragsklauseln und die damit verbundenen Datenübermittlungen in die USA zu überprüfen.
Die Facebook Inc. setze sich in der Folge vor dem obersten Gericht Irlands gegen die Untersuchungen der irischen Datenschutzkommission zur Wehr. Die Untersuchungen wurden im September 2020 bis zum Vorliegen eines Urteils sistiert.
Urteil des obersten Gericht Irlands
Am 14. Mai 2021 wies das oberste Gericht Irlands alle Forderungen der Facebook Inc. ab. Die Untersuchungen der irischen Datenschutzkommission dürfen nun fortgeführt werden.
Die weiteren Untersuchungen könnten ergeben, dass die Standardvertragsklauseln von Facebook Inc. nicht ausreichend sind, um eine DSGVO-konforme Datenübermittlung in die USA zu garantieren. Im äussersten Fall ist mit einer Einstellung der Übermittlung von europäischen Userdaten in die USA zu rechnen. Die Userdaten müssten in einem solchen Fall künftig in Europa gespeichert werden. Dies würde weitgehend ins Geschäftsmodell von Facebook Inc. eingreifen.
Aussicht
Sowohl die USA als auch die EU suchen aktuell nach dem bestmöglichen Umgang mit Schrems II und der Ungültigkeit des Privacy-Shields.
Die USA hat in einem Untersuchungsbericht mögliche Handlungsoptionen aufgegriffen, unter anderem die Aushandlung eines neuen Abkommens, das den Privacy-Shield ersetzen soll. Denkbar sei auch die Änderung bestehender US-Gesetze, um Nicht-US-Bürgern ein Beschwerderecht bei vermutetem Datenmissbrauch durch die US-Nachrichtendienste zu ermöglichen (vgl. Report des Congressional Research Services vom 17.03.2021).
Währenddessen arbeitet die EU neue Standardvertragsklauseln für Datenübermittlungen in unsichere Drittstaaten aus, welche die Rechte der betroffenen Personen stärken sollen.