Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bist Du verpflichtet eine Datenschutzerklärung auf Deiner Webseite aufzuschalten. Was genau eine Datenschutzerklärung ist und wie Du Dir in 5 Minuten eine massgeschneiderte Datenschutzerklärung generieren lassen kannst, erfährst Du in diesem Beitrag.
Benötigst Du eine Datenschutzerklärung?
Betreibst Du eine Webseite? Wenn ja, dann erhebt diese Webseite mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Personendaten über ihre Besucher*innen. Sobald dies der Fall ist, musst Du auf Deiner Webseite eine Datenschutzerklärung aufschalten. Diese Pflicht ergibt sich aus der Informationspflicht des Verantwortlichen nach Art. 18a DSG bzw. Art. 19 nDSG.
Was muss in Deiner Datenschutzerklärung stehen?
Die Datenschutzerklärung dient der leicht verständlichen Information der Webseitenbesucher*innen über die Datenbearbeitungen Deiner Webseite. Sie sollen nicht nur informiert werden, sondern auch verstehen.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, muss Deine Datenschutzerklärung folgende Fragen beantworten:
1. Generell
Wer? – Zunächst muss klar ersichtlich sein, wer für die Datenbearbeitung verantwortlich ist. Hier sollte die Person (inkl. Kontaktabgaben) angegeben werden, die in Deinem Unternehmen für die Datenbearbeitung durch die Webseite verantwortlich ist. Zudem macht es Sinn, die Webseitenbesucher*innen auf ihre Rechte hinzuweisen. Dazu zählen insbesondere das Auskunfts-, Löschungs- und Berichtigungsrecht.
2. Datenbearbeitungen
Welche Daten? – Für die Besucher*innen muss klar ersichtlich sein, welche Datenkategorien bearbeitet werden (bspw. Personenstammdaten, Finanzdaten, Standortdaten, Kontaktdaten…).
Zweck? – Die Zwecke jeder einzelnen Datenbearbeitung müssen transparent kommuniziert werden. Beispielsweise werden in einem Onlineshop die Kontaktdaten und Adressdaten zum Zwecke der Abwicklung einer Bestellung bearbeitet.
Wem? Falls die Daten weitergegeben werden muss klar sein, wem und wohin diese Daten weitergegeben werden. Hier müssen (zumindest) die Kategorien der Empfänger angegeben werden (bspw. Zahlungsdienstleister, Newsletterversender, Webhoster, Inkassobüro…). Wer einen Schritt weiter in Richtung Tranpsarenz gehen möchte, kann über jeden Empfänger einzeln Informieren (bspw. Mailchimp, Google Analytics, …).
Kannst Du Deine Datenschutzerklärung selber schreiben?
Im Grundsatz kannst Du Deine Datenschutzerklärung selber schreiben. Allerdings sind die fachlichen Anforderungen und der Zeitaufwand dafür erheblich. In der Regel werden deshalb umfangreichere Datenschutzerklärungen durch Anwältinnen und Anwälte geschrieben. Das ist sehr teuer.
Eine sinnvolle Alternative ist PrivacyBee. Dieses Tool generiert in fünf Minuten automatisch eine leicht verständliche und stets aktuelle Datenschutzerklärung. Du musst nur Deine Domain eingeben. Hohe Anwaltskosten oder fehlerhafte Datenschutzerklärungen gibt’s nicht. Am besten Du probierst es gleich kostenlos aus auf www.privacybee.ch.