Endlich! Am 1. September 2023 wird das neue Datenschutzrecht in Kraft treten. Die Umsetzung der neuen Regelungen bringt sowohl für Kleinunternehmen als auch für Konzerne grosse Herausforderungen mit sich. Die Umsetzung des neuen Datenschutzrechts darf nicht vernachlässigt werden. Ein Verstoss mit kann mit einer Busse von bis zu CHF 250'000 sanktioniert werden. Für Unternehmen, Stiftungen und Vereine stellt sich daher die berechtigte Frage: Was ist bis zum in Kraft treten des neuen Datenschutzrechts zu tun?
Um Dir diese Frage zu beantworten startet mit diesem Beitrag unsere neue Blogserie. Mit jedem Teil wird Dir eine spannende Frage zum neuen Datenschutzrecht auf leicht verständliche Weise erklärt und Du kannst von wertvollen Praxistipps profitieren.
Für Personen, die sich ein vertieftes Wissen im schweizerischen und europäischen Datenschutzrecht verschaffen möchten, empfehlen wir «Datenschutzrecht für Schweizer Unternehmen, Stiftungen und Vereine». Das ist das neue Buch von Domenig & Partner Rechtsanwälte zum schweizerischen und europäischen Datenschutzrecht. Dieses Werk ist eine unabdingbare Lektüre für die Umsetzung des neuen Datenschutzrecht und enthält wertvolle Informationen und Werkzeuge. Zudem wird die komplexe Thematik auf leicht verständliche und vor allem praxisnahe Weise erläutert. Zum Buch geht es hier.
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Christian Mitscherlich, MLaw, Rechtsanwalt, Partner