Das Datenschutzrecht schützt Personendaten. Doch was sind diese Personendaten genau?
Was sind Personendaten?
Daten sind jede erdenkliche Art von Informationen. Sobald aus diesen Daten ein bestimmter Mensch identifiziert werden kann, handelt es sich um Personendaten. Zu den Personendaten zählen somit alle Informationen, die einen Rückschluss auf einen bestimmten Menschen zulassen. Die theoretische Möglichkeit genügt dabei, eine tatsächliche Identifizierung ist nicht erforderlich.
Auf welche Weise die Daten bearbeitet werden ist unerheblich. Ob auf Papier oder auf einer Festplatte. Personendaten sind Personendaten.
Die häufigsten Beispiele von Personendaten sind:
Vollständiger Name
Privatadresse
E-Mail-Adressen (nur wenn der vollständige Name enthalten ist)
In der Praxis solltest Du im Zweifel eher davon ausgehen, dass es sich um Personendaten handelt. So bist Du auf der sicheren Seite. Um jegliche Zweifel auszuräumen kannst Du eine Expertin oder einen Experten konsultieren.
Mehrere Teilinformationen
Wenn mehrere Teilinformationen erst in Kombination miteinander, einen Rückschluss auf einen bestimmten Menschen zulassen, handelt es sich dabei ebenfalls um Personendaten.
Anonymisierung und Pseudonymisierung
Personendaten die anonymisiert, pseudonymisiert oder verschlüsselt wurden, bleiben Personendaten, solange der Vorgang umkehrbar ist. Sind die Anonymisierung oder Pseudonymisierung unumkehrbar, handelt es sich nicht mehr um Personendaten.
Beispiel 1
Auf einer Liste mit Patientendaten werden die Namen der Patienten vollständig durch zufällige Nummern ersetzt. Es existiert aber ein Auflösungsschlüssel, mit dem die Nummern wieder den einzelnen Patienten zugeordnet werden können. In diesem Fall handelt es sich auch bei der «anonymisierten» Patientenliste um Personendaten.
Beispiel 2 (Variante)
Es existiert kein Auflösungsschlüssel. Hier ist die Liste mit Patientendaten unumkehrbar anonymisiert. Es handelt sich nicht mehr um Personendaten.
Personendaten vs. personenbezogene Daten?
Die unterschiedlichen Begriffe Personendaten und personenbezogene Daten sorgen regelmässig für Verwirrung. Dabei deckt sich die Bedeutung der Begriffe 1:1. Der Begriff «Personendaten» wird in der Schweiz verwendet, in der das schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG) gilt. «Personenbezogene Daten» ist hingegen ein Begriff der im EWR verwendet wird, in dem die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt.
Bearbeiten vs. verarbeiten?
Dasselbe gilt für die Begriffe «bearbeiten» und «verarbeiten». Auch hier decken sich die Inhalte der Begriffe 1:1. Der Begriff «bearbeiten» wird im DSG verwendet und der Begriff «verarbeiten» in der DSGVO.
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Christian Mitscherlich, MLaw, Rechtsanwalt, Partner