Auskunfteien wie moneyhouse oder creditreform sammeln Informationen über die Kreditwürdigkeit von Unternehmen und Privatpersonen. Diese Informationen werden gespeichert und gegen Entgelt an anfragende Stellen weitergegeben. Dieser Vorgang stellt eine Datenbearbeitung im Sinne des Datenschutzgesetzes dar.
Darf die Auskunftei Deine Daten ohne Einwilligung erfassen, sammeln und weitergeben?
Personenbezogene Daten dürfen ohne eine Einwilligung bearbeitet werden, wenn bspw. ein überwiegendes privates oder öffentliches Interesse des Datenbearbeiters vorliegt (d.h. das Interesse der Person, die die Daten bearbeitet, überwiegt jenes der betroffenen Person).
Als Beispiel für ein überwiegendes Interesse werden auch Auskunfteien aufgeführt, die Informationen über die Kreditwürdigkeit einer Person bearbeiten und diese Informationen auch einem Dritten bekannt geben (vgl. Art.13 Abs. 2 DSG). Dabei dürfen laut Gesetz dem Dritten nur Informationen mitgeteilt werden, die dieser für den Abschluss oder die Abwicklung eines Vertrages mit der betroffenen Person benötigt.
Die Auskunftei darf nicht alle Daten von Dir sammeln und muss gewisse Grenzen einhalten. Sie muss bei der Bearbeitung der Daten darauf achten, dass sie bei der Kreditwürdigkeitsprüfung keine besonders schützenswerten Personendaten oder Persönlichkeitsprofile bearbeitet. Die Bearbeitung ist auf diejenigen Daten beschränkt, die zum Zweck einer Kreditwürdigkeitsprüfung geeignet bzw. erforderlich sind. Blosse Neugier des Dritten genügt nicht.
Die Auskunftei darf daher ohne Einwilligung nur gewisse Angaben über Deine Kreditwürdigkeit bearbeiten und im Einzelfall an Interessenten bekannt geben. Zulässig ist bspw. das Bearbeiten von Personendaten wie Name, Geburtsdatum, aktuelle Adresse, Betreibungen, Konkurse, nicht bezahlte Kredite inkl. die Höhe des nicht bezahlten Betrages, Rückzahlungsraten von laufenden Krediten, abgelehnte Kreditanträge und ähnlichen Daten.
Wie weisst Du, ob und welche Daten über Dich bearbeitet werden?
Du kannst jederzeit und ohne Begründung ein Auskunftsgesuch stellen und verlangen, dass sie Dir innerhalb von 30 Tagen mitteilt, welche Daten über Deine Person bearbeitet werden. Einen Musterbrief für diese Anfrage findest Du hier.
Wie lange dürfen Auskunfteien Deine Daten aufbewahren?
Darüber, wie lange Daten über Deine Kreditwürdigkeit aufbewahrt werden dürfen, schweigt das Gesetz. Gemäss dem allgemeinen Verhältnismässigkeitsgrundsatz dürfen Daten jedoch nur solange gespeichert werden, wie es für die Prüfung der Kreditwürdigkeit erforderlich ist.
Aufgrund der gesetzlich sehr lückenhaft geregelten Aufbewahrungsfristen von Daten verweist der Eidgenössische Datenschutz und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) auf die Aufbewahrungsfristen der Zentralstelle für Kreditinformationen. Diese können sodann als Leitlinie der zulässigen Aufbewahrungsfristen herangezogen werden, sind jedoch nicht rechtsverbindlich.
Werden Deine Daten länger als in diesem Merkblatt vorgesehenen Zeiträumen oder sonst unverhältnismässig lange gespeichert, kannst Du schriftlich die sofortige Löschung der entsprechenden Daten verlangen.
Was kannst Du tun, wenn Auskunfteien falsche Daten über Dich aufbewahren?
Auskunfteien dürfen nur der Wahrheit entsprechende Daten von Dir sammeln und an Dritte weitergeben. Handelt es sich bei den von der Auskunftei gesammelten Daten um fehlerhafte Daten, kannst Du diese berichtigen oder löschen lassen. Einen Musterbrief für die Berichtigung und die Löschung der falschen Daten findest Du hier.
Fazit
Grundsätzlich können Informationen über Deine Kreditwürdigkeit also auch ohne Deine Einwilligung bearbeitet und bei vorhandenem Interessensnachweis an Dritte weitergegeben werden. Die Auskunfteien haben jedoch bei der Bearbeitung Deiner Daten die datenschutzrechtlichen Grundsätze zu beachten.