Der EDÖB steht immer wieder in den Schlagzeilen, wenn es um die Lancierung neuer Online-Register, den internationalen Datenaustausch oder die Umsetzung der DSGVO geht. Doch wer oder was ist «der EDÖB» genau? Welchem Zweck dient er und was sind seine Kompetenzen? All das erfährst Du in diesem Blogbeitrag.
Wer ist der EDÖB?
Der EDÖB ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte. Im Bereich des Datenschutzes obliegt ihm die Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Oftmals erstellt er Berichte über die Durchsetzung nationaler Projekte, in welchen der Datenschutz von zentraler Bedeutung ist und gibt Empfehlungen dazu ab. Daneben berät der EDÖB Privatpersonen, Gesellschaften und Bundesorgane in der Handhabung von Personendaten. Seit 2016 ist Herr Adrian Lobsiger eidgenössischer Datenschutzbeauftragter. Selbstverständlich handelt es sich beim EDÖB aber nicht um eine verwaltungsrechtliche One-Man-Show, sondern um eine eigenständige Abteilung der Bundesverwaltung. Dem Datenschutzbeauftragen sind verschiedene Stabsstellen und Teams untergeordnet (siehe dazu das Organisationsorganigramm).
Was sind die Instrumente des EDÖB?
Besteht der Verdacht, dass Privatpersonen, Gesellschaften oder Behörden, die über grosse Datensammlungen verfügen oder solche bearbeiten, die Bestimmungen über den Datenschutz missachten, eröffnet der EDÖB von Amtes wegen oder auf Anzeige hin ein Verfahren. Kommt er zum Schluss, dass tatsächlich Datenschutzrecht verletzt wird und somit zahlreiche Personendaten gefährdet sind, kann der EDÖB ab dem 1. September 2023 selbständig verschiedene Massnahmen verfügen (Verweis auf den nachfolgenden Blogbeitrag «Rechtsdurchsetzung und Sanktionen»). Bisher konnte der EDÖB lediglich Empfehlungen abgeben, und diese Empfehlungen dem Bundesverwaltungsgericht zum Entscheid vorlegen.
Was konnte der EDÖB bisher bewirken?
In einem kürzlich erschienenen Bericht empfahl der EDÖB den vorläufigen Shutdown des nationalen Organspenderegisters, weil es offenbar möglich war, sich mit fremden Namen zu registrieren. Daraufhin erklärte die projektleitende Stiftung Swisstransplant, den Betrieb des Registers einzustellen (vgl. Admin).
In einer ähnlichen Konstellation wies der EDÖB den Kanton Bern an, die auf der Plattform «meineimpfungen.ch» gespeicherten Daten zu löschen, nachdem er schwerwiegende Mängel an der Datenintegrität feststellte (vgl. Admin).
Ferner laufen zurzeit rege Diskussion um amerikanische Cloud-Dienste wie z.B. die von Microsoft, welche ihre Dienste schweizerischen Behörden oder Kantonsregierungen anbieten. Während der EDÖB wiederholt von einer Nutzung dieser Dienste abrät, suchen die Anwender nach Mitteln, um dennoch in den Genuss ausländischer Cloud-Lösungen zu kommen (vgl. hierzu unseren Blogbeitrag).
Ab dem 1. September 2023 wird der EDÖB auch rechtsverbindliche Verfügungen erlassen können. Seine Tätigkeiten werden also künftig noch grösseren Einfluss auf den Datenschutz haben als bereits bisher.
Weitere Aufgaben
Ausserhalb des Datenschutzes berät der EDÖB Bundesämter bei der Handhabung des Öffentlichkeitsprinzips. Dieses besagt, dass Private das Recht haben, amtliche Dokumente einzusehen und Auskünfte darüber zu erhalten. In Streitfällen zwischen Privaten und den Behörden leitet der EDÖB das Schlichtungsverfahren und gibt bei Bedarf eine Entscheidempfehlung ab.
Ausblick
Mit dem Inkrafttreten des neuen Datenschutzgesetzes und der sich verschärfenden Cloud-Problematik dürfte sich der EDÖB auch in Zukunft im Brennpunkt des schweizerischen Datenschutzdiskurses bewegen. Im Kampf gegen inländische Datenschutzsünder ist er gewappnet, ob er sich aber gegen ausländische Anbieter wehren kann, wird sich zeigen.
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