Der Europäische Gerichtshof definierte, wann Du Google verbieten kannst, Webseiten mit falschen Angaben über Dich in den Suchergebnissen aufzulisten.
Ausgangslage
Der Europäische Gerichtshof hatte in seinem Entscheid vom 7. April 2022 zu beurteilen, ob dieses Recht auf Löschung von unrechtmässig erhobenen Daten auch bei Suchmaschinenbetreibern geltend gemacht werden kann.
Der Gerichtshof hat sich folgende Frage gestellt: Sind Suchmaschinenbetreiber bei einem entsprechenden Antrag des Betroffenen verpflichtet, Webseiten mit unrichtigen Informationen über Dich nicht mehr aufzulisten?
Wann besteht ein Löschungsanspruch generell?
Einen Löschungsanspruch betreffend Personendaten hast Du, wenn Deine Daten nicht zum erhobenen Zweck verwendet wurden, aber auch bei unrichtigen Personendaten oder einem Widerruf Deiner Einwilligung zur Bearbeitung.
Können Webseiten aus den Suchergebnissen von Suchmaschinen entfernt werden?
Fraglich war, ob die Löschung der Daten direkt beim Suchmaschinenbetreiber oder zuerst beim Webseitenbetreiber geltend gemacht werden muss. Der Gerichtshof kam zum Schluss, dass die Auflistung einer Webseite in einer Suchmaschine eine eigenständige Datenbearbeitung darstellt. Google untersteht demnach der Pflicht, auf Antrag, unrichtige Personendaten zu löschen, resp. in den Suchergebnissen nicht mehr anzuzeigen.
Wie erfolgt der Antrag auf Entfernung?
Ersuchst Du Google um die Entfernung einer Webseite aus den Suchergebnissen, weil darin falsche Angaben über Dich gemacht werden, musst Du darlegen, inwiefern und wieso die Inhalte falsch sind.
Was muss Google tun?
Google muss überprüfen, ob Deine Behauptungen stimmen oder nicht. Hierzu kann Google direkt mit dem Webseitenbetreiber in Kontakt treten und ihn um Berichtigung der Inhalte ersuchen. Kommt der Webseitenbetreiber diesem Ersuchen nicht nach und kann er auch nicht darlegen, wieso seine Inhalte richtig und Deine Behauptung falsch sind, kann Google die Webseite in den Suchergebnissen verbergen oder den Link der Webseite mit dem Hinweis versehen, dass die Inhalte dieser Webseite bestritten werden.
Fazit
Entdeckst Du falsche Personendaten von Dir im Internet, kannst Du nicht nur beim Webseitenbetreiber die Löschung beantragen, sondern die Webseite auch durch die Suchmaschinenbetreiberin verbergen lassen. Du musst begründen, wieso die Dich betreffenden Inhalte der Webseite falsch sind.
Kann der Webseitenbetreiber nicht darlegen, wieso die Inhalte, welche er publiziert, richtig sind, können Google und Co. die entsprechende Webseite in den Suchergebnissen verbergen oder den Link der Webseite mit dem Hinweis versehen, dass der Inhalt dieser Webseite bestritten wird.