Standardvertragsklauseln der EU-Kommission

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Abschnitt 1 - Zweck:

Klausel 5 Vorrang

Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Klauseln und den Bestimmungen von damit zusammenhängenden Vereinbarungen zwischen den Parteien, die zu dem Zeitpunkt bestehen, zu dem diese Klauseln vereinbart oder eingegangen werden, haben diese Klauseln Vorrang.

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Christian Mitscherlich, MLaw, Rechtsanwalt, Partner