DSG

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8. Abschnitt: Schlussbestimmungen

Art. 39 Referendum und Inkrafttreten
  1. Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

  2. Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

Datum des Inkrafttretens: 1. Juli 1993

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Christian Mitscherlich, MLaw, Rechtsanwalt, Partner