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6. Kapitel: Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter

Art. 36 Sitz und ständiges Sekretariat
  1. Der Sitz des EDÖB befindet sich in Bern.

  2. Auf die Arbeitsverhältnisse der Angestellten des ständigen Sekretariats des EDÖB ist die Bundespersonalgesetzgebung anwendbar. Die Angestellten sind im Rahmen des Vorsorgewerks Bund bei der Pensionskasse des Bundes versichert.

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Christian Mitscherlich, MLaw, Rechtsanwalt, Partner