Die europäische Union setzt Schritt für Schritt ihre Datenstrategie in die Tat um. Mit dem Digital Services Act (DSA) und dem Digital Markets Act (DMA) werden bald zwei Verordnungen in Kraft treten, welche grossen Einfluss auf den digitalen Raum und die europäische Wirtschaft haben werden. Mit Fokus auf die Auswirkungen auf schweizerische Unternehmen werden in diesem Blog die zwei neuen Verordnungen erklärt.
Was musst Du zur Datenstrategie der EU wissen?
Eines vorweg: Weder der Digital Services Act (DSA), noch der Digitial Markets Act (DMA), werden einen elementaren Einfluss auf den Datenschutz haben. Vielmehr enthalten sie regulatorische Massnahmen, welche…
…mehr Wettbewerb in der EU
…weniger Missbrauch von Marktmacht durch Tech-Giganten
…weniger illegale Inhalte und Hassreden im digitalen Raum…
…bewirken sollen.
Beide Verordnungen sind Teil eines Digitalpakets der Europäischen Kommission. Anhand dieses Digitalpakets möchte die EU eine internationale Vorreiterrolle im Datenschutz einnehmen und zum Vorbild für andere Nationen werden. Neben dem DSA und dem DMA gehören auch der Data Governance Act (DGA) und der Data Act (DA) zum Digitalpaket der EU. Der DGA und der DA haben eine höhere datenschutzrechtliche Bedeutung als der DSA und der DMA. Der DGA wird bald in Kraft treten und der DA befindet sich derzeit noch im Entwurfstadium.
Ziel des Digitalpakets ist es, die wirtschaftliche Verwendung von Daten zu fördern und zum Wohle aller zu regeln. Eine Übersicht über die Massnahmen, die im Zusammenhang mit dem Digitalpaket getroffen wurden, findest Du hier.
Sind Schweizer Unternehmen auch betroffen?
Sowohl der DSA und der DMA entfalten gegenüber schweizerischen Unternehmen grundsätzlich keine unmittelbare Wirkung. Beide Erlasse sind europäische Verordnungen. EU-Verordnungen sind verbindliche Rechtsakte, welche die Gesetze der EU darstellen. Für die Schweiz entfalten diese Verordnungen zwar keine unmittelbare Rechtswirkung, da die Schweiz nicht Mitglied der EU ist. Da die Schweiz aber dennoch am europäischen Markt teilnimmt, beeinflussen die rechtlichen Rahmenbedingungen der EU den europäischen Markt und damit auch Schweizer Unternehmen. Daher sind beide Verordnungen auch für schweizerische Unternehmen relevant, insbesondere für digitale Unternehmen die am europäischen Markt teilnehmen.
Welche Auswirkungen hat der Digital Markets Act?
Zuerst ist die Frage zu klären, an wen sich der DMA richtet: Der Digital Markes Act richtet sich vorwiegend gegen sog. «Gatekeeper». Welche Unternehmen als Gatekeeper gelten, bestimmt sich nach den Gatekeeper-Kriterien des DMA. Ein Unternehmen gilt als Gatekeeper, wenn:
es eine wirtschaftliche Position mit erheblichen Auswirkungen auf den Binnenmarkt innehat und in mehreren EU-Ländern aktiv ist;
über eine starke Vermittlungsposition verfügt, also wenn es über eine grosse Nutzerbasis mit einer grossen Anzahl (anderer) Unternehmen verbindet;
es eine gefestigte und dauerhafte Position auf dem Markt hat (oder bald haben wird).
Vereinfacht handelt es sich bei Gatekeepern um marktmächtige Tech-Giganten wie Apple, Google oder Meta.
Diese Gatekeeper sollen durch den DMA eingeschränkt werden, um ein faireres Geschäftsumfeld und so mehr Wettbewerb zu schaffen. Folgende Vorteile sollen so im digitalen Markt für kleinere Unternehmen entstehen:
Ein faireres Geschäftsumfeld für gewerbliche Nutzer, die auf die Dienstleistungen von Gatekeepern angewiesen sind.
Fairere Bedingungen für innovative Startups, um sich gegen Tech-Giganten behaupten zu können.
Die Gatekeeper werden grundsätzlich kaum eingeschränkt. Der DMA soll aber sicherstellen, dass die Gatekeeper keine unlauteren Praktiken mehr einsetzten können.
Um diese Vorteile zu erlangen, müssen sich Gatekeeper in Zukunft an folgende Vorschriften halten:
Bei einem Verstoss gegen das DMA droht den Gatekeepern eine Geldbusse von bis zu 10% des weltweiten Gesamtumsatzes, welche bei Wiederholungstätern auf 20% steigen kann. Auch ein Zwangsgeld von bis zu 5% des durchschnittlichen Tagesumsatzes ist möglich. In gewissen Fällen können zudem zusätzliche Abhilfemassnahmen gegen fehlbare Gatekeeper angewendet werden.
Welche Auswirkungen hat der Digital Services Act?
Der Digital Services Act verfolgt den Hauptzweck, illegale Inhalte im Internet zu eliminieren und somit Verbraucher*innen vor solchen Inhalten zu schützen.
Sofern Dein Unternehmen keine digitalen Dienste anbietet, ist Dein schweizerisches Unternehmen durch den DSA kaum oder gar nicht tangiert. Für schweizerische Vermittlungsdienste, Hostingdienste und Onlineplattformen, welche in europäischen Wirtschaftraum aktiv sind, ist der DSA hingegen relevant. Der DSA legt nämlich sämtlichen Anbietern, welche im EU-Raum tätig sind, gewisse Pflichten auf:
«Alle Online-Vermittler, die ihre Dienste im Binnenmarkt anbieten, müssen die neuen Vorschriften beachten, unabhängig davon, ob sie in der EU oder außerhalb niedergelassen sind. Kleinst- und Kleinunternehmen unterliegen Verpflichtungen entsprechend ihren Kapazitäten und ihrer Größe und handeln dabei verantwortungsvoll.»
Eine Übersicht über die Vorschriften, welche die Anbieter in Zukunft einhalten werden müssen, findest Du hier.
Ausblick
Der Data Markets Act und der Data Services Act sind zwei weitere Schritte der EU in der Umsetzung ihres Digitalpakets. Der DMA wird ab Anfang Mai 2023 in Kraft treten und wird anschliessend nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten unmittelbar anwendbar sein. Der DSA wird frühestens ab dem 1. Januar 2024 anwendbar sein. Eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen.
Datenschutz.law hält Dich über weitere Entwicklungen zum Data Markets Act und zum Digital Services Act auf dem Laufenden.
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Christian Mitscherlich, MLaw, Rechtsanwalt, Partner