Eine Liste der relevanten Gesetzestexte der Schweiz findest Du hier.
Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) legt in Art. 13 das grundlegende Recht jeder Person auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihres Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs fest. Dazu gehört der Anspruch auf Schutz vor Missbrauch der persönlichen Daten. Das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) trägt zum Schutz dieses Grundrechts bei.
Das DSG regelt die Bearbeitung von Personendaten durch Private und durch Bundesorgane. Die Datenbearbeitung durch kantonale Behörden ist in den einzelnen, kantonalen Datenschutzgesetzen geregelt.
Der Datenschutz soll die informationelle Selbstbestimmung gewährleisten. Betroffene Personen erhalten durch den gesetzlich verankerten Datenschutz die Möglichkeit, zu kontrollieren, wer zu welchem Zweck welche Daten auf welche Weise über sie bearbeiten. Betroffene Personen sollen zum befähigt werden, einer Datenbearbeitung, mit der sie nicht einverstanden sind, zu widersprechen.
Mit Abstimmung vom 25. September 2020 haben sowohl National- als auch Ständerat die Revision des DSG gutgeheissen (revDSG). Diese Gesetzesrevision soll den Schweizer Datenschutz auf den Stand der Europäischen Union bringen. Das revDSG und eine dazugehörige Verordnung wird voraussichtlich im Jahr 2022 in Kraft treten.
Weitere Datenschutzbestimmungen finden sich beispielsweise in der Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz vom 14. Juni 1993 (VDSG), im Fernmeldegesetz vom 30. April 1997 (FMG) und in der Verordnung über Fernmeldedienste vom 9. März 2007.