Standardvertragsklauseln der EU-Kommission

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Abschnitt 4 - Schlussbestimmungen:

Klausel 18 - Modul 4 Gerichtsstand und Zuständigkeit

Streitigkeiten, die sich aus diesen Klauseln ergeben, werden von den Gerichten von _____ (Land angeben) beigelegt.

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Christian Mitscherlich, MLaw, Rechtsanwalt, Partner