Im Expertenmodus stellen wir Dir vertiefte Informationen und zusätzliche Verknüpfungen des Datenschutz-Knowhows bereit.
1. Abschnitt
Zweck, Geltungsbereich und Begriffe
2. Abschnitt
Allgemeine Datenschutzbestimmungen
3. Abschnitt
Bearbeiten von Personendaten durch private Personen
4. Abschnitt
Bearbeiten von Personendaten durch Bundesorgane
5. Abschnitt
Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter
6. Abschnitt
Rechtsschutz
7. Abschnitt
Strafbestimmungen
8. Abschnitt
Schlussbestimmungen
Artikel
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Personendaten müssen durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen gegen unbefugtes Bearbeiten geschützt werden.
Der Bundesrat erlässt nähere Bestimmungen über die Mindestanforderungen an die Datensicherheit.
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Christian Mitscherlich, MLaw, Rechtsanwalt, Partner
Domenig & PartnerRechtsanwälte AGLaupenstrasse 1 PostfachCH-3001 Bern
Tel: +41 31 380 11 00Fax: +41 31 380 11 09datenschutz@domenig.lawwww.domenig.law
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