Artikel
Mit Busse werden private Personen auf Antrag bestraft:
die ihre Pflichten nach den Artikeln 8–10 und 14 verletzen, indem sie vorsätzlich eine falsche oder eine unvollständige Auskunft erteilen;
die es vorsätzlich unterlassen:
die betroffene Person nach Artikel 14 Absatz 1 zu informieren, oder
ihr die Angaben nach Artikel 14 Absatz 2 zu liefern.
Mit Busse werden private Personen bestraft, die vorsätzlich:
die Information nach Artikel 6 Absatz 3 oder die Meldung nach Artikel 11a unterlassen oder dabei vorsätzlich falsche Angaben machen;
dem Beauftragten bei der Abklärung eines Sachverhaltes (Art. 29) falsche Auskünfte erteilen oder die Mitwirkung verweigern.
Christian Mitscherlich, MLaw, Rechtsanwalt, Partner