DSV

Artikel

3. Kapitel: Rechte der betroffenen Person

Art. 22 Frist, Modalitäten und Zuständigkeit

Die Artikel 16 Absätze 1 und 5 sowie 17–19 gelten sinngemäss für das Recht auf Datenherausgabe oder -übertragung.

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Christian Mitscherlich, MLaw, Rechtsanwalt, Partner