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Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) beaufsichtigt die Anwendung der bundesrechtlichen Datenschutzvorschriften.
Von der Aufsicht durch den EDÖB sind ausgenommen:
die Bundesversammlung;
der Bundesrat;
die eidgenössischen Gerichte;
die Bundesanwaltschaft: betreffend die Bearbeitung von Personendaten im Rahmen von Strafverfahren;
Bundesbehörden: betreffend die Bearbeitung von Personendaten im Rahmen einer rechtsprechenden Tätigkeit oder von Verfahren der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen.
Christian Mitscherlich, MLaw, Rechtsanwalt, Partner