Im Expertenmodus stellen wir Dir vertiefte Informationen und zusätzliche Verknüpfungen des Datenschutz-Knowhows bereit.
Abschnitt 1 - Zweck
Abschnitt 2 - Pflichten der Parteien
Abschnitt 3 - Lokale Rechtsvorschriften und Pflichten im Falle des Zugangs von Behörden zu den Daten
Abschnitt 4 - Schlussbestimmungen
Artikel
zurück zu Klausel 17 - Modul 1,2,3
weiter zu Klausel 18 - Modul 1,2,3
Diese Klauseln unterliegen dem Recht eines Landes, das Rechte als Drittbegünstigte zulässt. Die Parteien vereinbaren, dass dies das Recht von _______ (Land angeben) ist.
Christian Mitscherlich, MLaw, Rechtsanwalt, Partner
Domenig & PartnerRechtsanwälte AGLaupenstrasse 1 PostfachCH-3001 Bern
Tel: +41 31 380 11 00Fax: +41 31 380 11 09datenschutz@domenig.lawwww.domenig.law
Datenschutzerklärung
Impressum
Beiträge
Gesetzgebungen
Behördeninformationen
Rechtsprechung
Ratgeber
News
Datenschutz Schweiz
Datenschutz Unternehmen
Datenschutz online
Die Personendaten
Datenschutz international
Glossar
Gesetze
Beratung