Standardvertragsklauseln der EU-Kommission

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Abschnitt 4 - Schlussbestimmungen:

Klausel 17 - Modul 4 Anwendbares Recht

Diese Klauseln unterliegen dem Recht eines Landes, das Rechte als Drittbegünstigte zulässt. Die Parteien vereinbaren, dass dies das Recht von _______ (Land angeben) ist.

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Christian Mitscherlich, MLaw, Rechtsanwalt, Partner